Überführungen

Überführungen des Verstorbenen im In- und Ausland

Die Überführung in das Heimatland kann sehr kostenintensiv sein, da ein spezieller Überführungssarg benötigt wird. Zusätzlich werden für die Überführung des Leichnams in das Ausland aus hygienischen Gründen weitere Dokumente benötigt, wie etwa eine Bescheinigung, die das ordnungsgemäße Einsargen des Leichnams im Ausland bestätigt.

Angehörige der in Deutschland Verstorbenen möchten eine Bestattung im Heimatland durchführen lassen. Dies wird durch eine ordnungsgemäße Einsargung, Erledigung aller administrativen Formalitäten und die Organisation des Transportes per Flugzeug ins Heimatland durchgeführt. Bei einer Überführung werden unterschiedliche Abstimmungen mit den Konsulaten der Länder geregelt. In einigen Fällen kann innerhalb einiger Länder auch der Transport vom Flughafen bis zum Ort der Bestattung organisiert werden.