Beerdigung in Deutschland

Erdbestattung

Bei der Erdbestattung erfolgt die Beisetzung in einem Sarg oder je nach Friedhof im Leichentuch (Kafan). Erdgräber werden je nach Grabstättenträger und Friedhofsordnung als Wahl- oder Reihengräber von der Friedhofsverwaltung vor Ort angeboten. Die Grabstelle wird jeweils von der Friedhofsverwaltung zugewiesen.

In einem Reihengrab können im Allgemeinen nur einzelne Verstorbene beigesetzt werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist normalerweise nicht möglich. Wahlgräber unterliegen hingegen nicht der strengen Ruhezeitregelung. So ist eine Verlängerung der Ruhezeit bei Wahlgräbern in der Regel möglich. Zudem können oft mehrere Verstorbene in einem Wahlgrab bestattet werden.Wissenswertes zu Erdbestattungen: Die Erdbestattung ist eine der ältesten Bestattungsformen der Welt. Sie wird heute noch besonders häufig in christlichen und islamischen Religionen genutzt. In diesem Fall spricht man auch von einer Beerdigung. Bei der Erdbestattung in Deutschland besteht eine Sargpflicht. Einige Friedhöfe bieten aber seit kurzem auch Bestattungen in einem Leichentuch an, wie es etwa im Islam üblich ist. Erdbestattungen sind besonders in der Vorbereitung aufwendig, da ein großes Loch für das Grab ausgehoben werden muss.

Möglichkeiten bei einem Wahlgrab (Wahlgräber) können ein-, zwei- oder mehrstellig sein. Das bedeutet, es können je nachdem ein oder mehrere Verstorbene in einer Grabstätte beigesetzt werden. Zweistellige Wahlgräber werden oft auch „Doppelgräber“ genannt und werden häufig von Paaren erworben. Wiederum abhängig von Grabstättenträger, Friedhofssatzung und Grabstelle werden Särge in Doppelgräbern entweder nebeneinander oder übereinander platziert, bei letzterem spricht man oft von so genannten „Tiefgräbern“.

Zudem fällt bei einer Erdbestattung im Nachhinein in der Regel die Pflege des Grabes an. Das kann von den Angehörigen selbst übernommen werden oder es kann eine Friedhofsgärtnerei engagiert werden, die die Grabpflege entgeltlich übernimmt.

Ruhezeiten bei der Erdbestattung:

Die Ruhezeit bei Einzel- oder Doppelgräbern beträgt in der Regel 20 Jahre. Ruhezeiten und Bedingungen sind von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich, daher ist ein Blick in die jeweilige Friedhofs- und Gebührenordnung ratsam.